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	<title>Kommentare zu: Hundehaftpflichtversicherung &#8211; Braucht man eine Versicherung für Hunde?</title>
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	<description>Ihr virtueller Hundetrainer im Internet!</description>
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		<title>Von: Lennart</title>
		<link>http://www.hundetrainerblog.de/recht/hundehaftpflichtversicherung-braucht-man-eine-versicherung-fur-hunde.html/comment-page-1#comment-473</link>
		<dc:creator>Lennart</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Jun 2011 09:10:30 +0000</pubDate>
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		<description>Eine Ergänzung Ihres informativen Beitrags ist, dass bis Juni 2009 für bestimmte Hunderassen mit höherer Gefährlichkeit (sogenannte „Kampfhunde“) gesonderte höhere Prämien für die Hundehaftpflichtversicherung verlangt wurden. Zu diesen Rassen gehörten beispielsweise die Bulldogge, der Dobermann, der Rottweiler und der Rhodesian Ridgeback.

Seit dem 1. Juli 2009 ist es zumindestens bei einigen Versicherern möglich alle Hunderassen zu einem einheitlichen Tarif ohne Rassenunterscheidung zu versichern.

Denn durch die verschärften gesetzlichen Bestimmungen ist das Gefährdungspotential rückläufig. Wesensprüfung sowie Leinen- und Maulkorbzwang haben unter anderem erheblich dazu beigetragen, die Sicherheit zu erhöhen. Weiterhin ist ein erhöhtes Gefährdungspotential durch diese Listenhunde wissenschaftlich nicht erwiesen! Vielmehr ist in der wissenschaftlichen Literatur häufiger die Argumentation zu finden, dass aufgrund der Rassezugehörigkeit keine Voraussage des Auftretens aggressiven Verhaltens möglich ist.

Eine bestätigende Statistik findet sich in der Berliner Beißstatistik (siehe Tagesspiegel vom 30.3.2011): http://www.tagesspiegel.de/berlin/mehr-als-600-menschen-durch-hunde-verletzt/4002278.html

Darüber hinaus hat auch Niedersachsen die Hundehaftpflicht mittlererweile zur Pflichtversicherung für Hundehalter beschlossen (NDR.de vom 25.5.2011): http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/hundegesetz113.html

Viele Grüße,
Lennart</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Ergänzung Ihres informativen Beitrags ist, dass bis Juni 2009 für bestimmte Hunderassen mit höherer Gefährlichkeit (sogenannte „Kampfhunde“) gesonderte höhere Prämien für die Hundehaftpflichtversicherung verlangt wurden. Zu diesen Rassen gehörten beispielsweise die Bulldogge, der Dobermann, der Rottweiler und der Rhodesian Ridgeback.</p>
<p>Seit dem 1. Juli 2009 ist es zumindestens bei einigen Versicherern möglich alle Hunderassen zu einem einheitlichen Tarif ohne Rassenunterscheidung zu versichern.</p>
<p>Denn durch die verschärften gesetzlichen Bestimmungen ist das Gefährdungspotential rückläufig. Wesensprüfung sowie Leinen- und Maulkorbzwang haben unter anderem erheblich dazu beigetragen, die Sicherheit zu erhöhen. Weiterhin ist ein erhöhtes Gefährdungspotential durch diese Listenhunde wissenschaftlich nicht erwiesen! Vielmehr ist in der wissenschaftlichen Literatur häufiger die Argumentation zu finden, dass aufgrund der Rassezugehörigkeit keine Voraussage des Auftretens aggressiven Verhaltens möglich ist.</p>
<p>Eine bestätigende Statistik findet sich in der Berliner Beißstatistik (siehe Tagesspiegel vom 30.3.2011): <a href="http://www.tagesspiegel.de/berlin/mehr-als-600-menschen-durch-hunde-verletzt/4002278.html" rel="nofollow">http://www.tagesspiegel.de/berlin/mehr-als-600-menschen-durch-hunde-verletzt/4002278.html</a></p>
<p>Darüber hinaus hat auch Niedersachsen die Hundehaftpflicht mittlererweile zur Pflichtversicherung für Hundehalter beschlossen (NDR.de vom 25.5.2011): <a href="http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/hundegesetz113.html" rel="nofollow">http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/hundegesetz113.html</a></p>
<p>Viele Grüße,<br />
Lennart</p>
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